Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – zu Deutsch „Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenze“ – der Europäischen Union (EU) sorgt für mehr Fairness im Handel mit CO2-intensiven Produkten über EU-Grenzen hinweg.

Der CBAM verpflichtet Unternehmen, die ihre Waren außerhalb der EU unter geringeren Auflagen für CO2-Emissionen herstellen lassen, zum Kauf von Ausgleichszertifikaten. Damit soll Wettbewerbsverzerrung vermieden und Anreize für die Reduzierung der CO2-Emissionen in der Produktion geschaffen werden.

Zeitlicher Ablauf

Bereits am 01.10.2023 hat eine bis zum 31.12.2025 andauernde Übergangsphase begonnen.

Ab dem 01.01.2026 werden lediglich Unternehmen zum Kauf von CBAM-Waren berechtigt, die sich registriert haben. Im Zuge dessen erfolgt auch die Bepreisung von direkten und indirekten Emissionen der CBAM-Ware.